Verordnungssammlung der Stadt Dornbirn | Amt der Stadt Dornbirn
Auf dieser Seite finden sich die Verordnungen der Stadt Dornbirn in der jeweils gültigen Fassung. In dieser Sammlung nicht enthalten sind auf höchstens sechs Monate befristete Verordnungen oder Verordnungen, die durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen kundgemacht sind. Diese liegen in den jeweiligen Fachabteilungen zur Einsichtnahme auf. Seit 1. Juli 2023 müssen auf Landesgesetzen beruhende Verordnungen der Gemeindeorgane über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht werden. Dort sind insbesondere Flächenwidmungs- oder Bebauungspläne sowie temporär gültige Verordnungen wie beispielsweise die Silvesterverordnung der Stadt Dornbirn abrufbar.
dornbirn.at
https://www.dornbirn.at/rathaus/infos/verordnungssammlung