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Dornbirner Wochenmarkt (Marktplatz)
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Rotes Haus (Dornbirn)
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Marktplatz 13, Dornbirn
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Stadtmuseum Dornbirn
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Mohren Biererlebniswelt
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Stadtbibliothek Dornbirn
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Schulgasse 44, Dornbirn
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Stellenausschreibung der Messe Dornbirn
Zur Verstärkung unseres Teams für die Messe Dornbirn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Projektleitung Marketing & Kommunikation
messedornbirn.at
Antrag auf Befreiung von der Hundeabgabe
Rechtsgrundlagen: Gemäß § 2 der Hundeabgabeverordnung der Stadt Dornbirn vom 7. Dezember 2016 unterliegen folgende Hunde nicht der Hundesteuer: Hunde, die _als Wachhunde oder _ als Lawinenhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes (z. B. Therapiehunde) oder _ als Hunde öffentlicher Dienststellen oder _ als Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Signalhunde für Diabetiker, Begleithunde für Behinderte) oder Hunde in bewilligten Tierheimen gehalten werden. Eine Befreiung setzt voraus, dass der Hund ausschließlich bzw. überwiegend zum jeweiligen Zweck gehalten und eingesetzt wird. Der Hundehalter muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen. Damit die Behörde beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, sind die im Antragsformular angeführten Fragen zu beantworten. Für Assistenzhunde, Lawinenhunde und Therapiehunde ist eine Ausbildungsbestätigung vorzulegen. Als Wachhund gelten Hunde, die auf Grund ihrer Rasse, Größe und Ausbildung für den Einsatz als Wachhund geeignet sind. Es muss ein bewachungsbedürftiges Objekt vorhanden sein; dies ist dann der Fall, wenn eine Bewachung durch einen Hund notwendig und zweckmäßig ist (z. B. abgelegenes Objekt, keine Zufahrt, konkrete Gefährdung). Diese Voraussetzungen sind nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen; das subjektive Gefährdungsgefühl des Hundehalters kann keine Steuerbefreiung begründen. Als Hunde, die in Ausübung eines Berufes gehalten werden gelten nur solche Hunde, die für die jeweilige Berufsausübung zwingend nötig sind – das heißt der Beruf könnte ohne Hund gar nicht ausgeübt werden; darunter fallen z. B. Hundezucht- oder Tierhandelsbetriebe. Hunde, die neben den beruflichen auch persönlichen Zwecken dienen, fallen nicht darunter. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Abgaben unter der Telefonnummer: 05572 306 7150 oder per E-Mail abgaben@dornbirn.at gerne zur Verfügung.
mein.dornbirn.at
Café Restaurant Leutbühel im GWL | Bregenz Tourismus
Urlaub in Bregenz – in einzigartiger Lage zwischen Bodensee und Pfänder. Offizielle Tourismusseite der Stadt Bregenz mit Events, Tipps uvm.
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Nächstes Restaurant in Vorarlberg vor dem Aus - VOL.AT
Ein weiteres Vorarlberger Traditionslokal steht vor der Schließung. Die NEUE hat mit dem Betreiber über die Gründe für das jähe Ende gesprochen.
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BAR10ZIMMER | Dornbirn Tourismus & Stadtmarketing GmbH
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