Amtssignatur | Amt der Stadt Dornbirn
Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Stadt Dornbirn auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadt Dornbirn handelt.
dornbirn.at
https://www.dornbirn.at/rathaus/infos/amtssignatur