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Dornbirner Wochenmarkt (Marktplatz)
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Rotes Haus (Dornbirn)
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Marktplatz 13, Dornbirn
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Stadtmuseum Dornbirn
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Dornbirn
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Mohren Biererlebniswelt
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Dornbirn
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Stadtbibliothek Dornbirn
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Schulgasse 44, Dornbirn
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Jahreshauptversammlung: Gemeinde Volkertshausen
Jahreshauptversammlung: Gemeinde Volkertshausen Bilder ausblenden Bilder einblenden Seite drucken Gemeinde Volkertshausen Startseite | Freizeit & Tourismus...
volkertshausen.de
Mitarbeiter der Stadtverwaltung | Amt der Stadt Dornbirn
Fast 2200 Mitarbeitende sind bei der Stadt Dornbirn beschäftigt, der Großteil im Gesundheitsbereich. Hier finden Sie eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dornbirner Stadtverwaltung sowie der stadtnahen Betriebe.
dornbirn.at
Messe Dornbirn | Bewerbungstipps
Bei der Messe Dornbirn ist was los. Alle die sich für Messen und Veranstaltungen begeistern sind bei uns richtig. Hier finden Sie für Ihre Bewerbung die passenden Tipps.
messedornbirn.at
Datenschutz - Camping Fischerhaus Kreuzlingen
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Antrag auf Befreiung von der Hundeabgabe
Rechtsgrundlagen: Gemäß § 2 der Hundeabgabeverordnung der Stadt Dornbirn vom 7. Dezember 2016 unterliegen folgende Hunde nicht der Hundesteuer: Hunde, die _als Wachhunde oder _ als Lawinenhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes (z. B. Therapiehunde) oder _ als Hunde öffentlicher Dienststellen oder _ als Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Signalhunde für Diabetiker, Begleithunde für Behinderte) oder Hunde in bewilligten Tierheimen gehalten werden. Eine Befreiung setzt voraus, dass der Hund ausschließlich bzw. überwiegend zum jeweiligen Zweck gehalten und eingesetzt wird. Der Hundehalter muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen. Damit die Behörde beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, sind die im Antragsformular angeführten Fragen zu beantworten. Für Assistenzhunde, Lawinenhunde und Therapiehunde ist eine Ausbildungsbestätigung vorzulegen. Als Wachhund gelten Hunde, die auf Grund ihrer Rasse, Größe und Ausbildung für den Einsatz als Wachhund geeignet sind. Es muss ein bewachungsbedürftiges Objekt vorhanden sein; dies ist dann der Fall, wenn eine Bewachung durch einen Hund notwendig und zweckmäßig ist (z. B. abgelegenes Objekt, keine Zufahrt, konkrete Gefährdung). Diese Voraussetzungen sind nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen; das subjektive Gefährdungsgefühl des Hundehalters kann keine Steuerbefreiung begründen. Als Hunde, die in Ausübung eines Berufes gehalten werden gelten nur solche Hunde, die für die jeweilige Berufsausübung zwingend nötig sind – das heißt der Beruf könnte ohne Hund gar nicht ausgeübt werden; darunter fallen z. B. Hundezucht- oder Tierhandelsbetriebe. Hunde, die neben den beruflichen auch persönlichen Zwecken dienen, fallen nicht darunter. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Abgaben unter der Telefonnummer: 05572 306 7150 oder per E-Mail abgaben@dornbirn.at gerne zur Verfügung.
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Abteilungen | Amt der Stadt Dornbirn
Hier finden Sie alle Abteilungen im Rathaus Dornbirn, ihre Aufgabengebiete und ihre Zuständigkeiten.
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