Für die Bürger gilt eine Räum- und Streupflicht
Isny (mp) – Der Winter bringt einige Pflichten für Gebäudeeigentümer und Anlieger an öffentlichen Straßen und Gehwegen mit sich. Die Stadt Isny bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, damit ein gefahrloses Begehen der Gehwege im Winter möglich ist. Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege oder sofern diese fehlen, einen 1,2 Meter breiten Streifen der Fahrbahn vor ihrem Haus zu räumen und bei Glatteis mit geeignetem Material zu streuen. Es sollte möglichst kein Streusalz verwendet werden.
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