Öffentliche Mitwirkungen - Möglichkeiten und Grenzen - Rorschacher Stadtinfo
Seit dem Inkrafttreten des Planungs- und Baugesetzes am 1. Oktober 2017 genehmigt der Kanton Planungen nur noch, wenn vorgängig eine öffentliche Mitwirkung stattgefunden hat. Der Nutzen dieser Mitwirkungsverfahren ist aber oftmals beschränkt.
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