Neu geregelt: Baurestmassen - Verwertung und Entsorgung — Vorderland
Mit 1. Jänner 2016 trat im Bauwesen die neue Baurestmassenverordnung (Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. Nr. 181/2015) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist die Förderung der Materialeffizienz und der Kreislaufwirtschaft. Sie gilt für Bau- und Abbruchtätigkeiten und deren Abfälle, der Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen und bestimmten Recycling-Baustoffen bei denen die Abfalleigenschaft laut AWG 2002 endet.
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