Anspruch auf eine ganztägige Bildungs- und Betreuungsleistung: Eltern müssen bis zum 15. März 2026 Bedarf anmelden
Schulkinder der ersten Klasse haben ab dem Schuljahr 2026/27 einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Bildungs- und Betreuungsleistung. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, müssen die Stadt Wangen bis zum 15. März 2026 informieren. Diese Frist hat der Gesetzgeber festgelegt, damit die Städte und Gemeinden, also auch Wangen, in der Lage sind, die von den Eltern gewünschte Betreuung rechtzeitig zu organisieren.
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